1 Unter 25-Jährige können einmalig nach 7 Jahren über ihr wohnungsbauprämiengefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die 7 letzten Sparjahre begrenzt.
2 Einmalig nur für unter 28-Jährige im Tarif FuchsStart; weitere Voraussetzungen siehe § 3 ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge); die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
3 Weitere Voraussetzungen § 3 ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge); die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
4 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
5 Monatliche Sparrate vor Zuteilung des Bausparvertrags
6 Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird; die Zuteilung des Bausparvertrags richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
7 Das Bausparguthaben beinhaltet eigene Einzahlungen, Junge-Leute-Bonus, Zinsplus, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Guthabenzins abzüglich Abschlussgebühr. Nach Zuteilung werden zusätzlich 44 Euro Wohnungsbauprämie und 4 Euro Arbeitnehmersparzulage fällig.